Aktuelle Mitteilung
Befreiung von der Abgeltungssteuer möglich
Steuerzahler, die eine Bescheinigung zur Nichtveranlagung haben, müssen mit Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 keine Veränderungen befürchten. Voraussetzung für diese Bescheinigung ist dem Bund der Steuerzahler zufolge, dass der Steuerzahler keine Einkommensteuer zahlen muss, weil sein Einkommen zu gering ist.
ap WIESBADEN. Dies sei häufig bei Rentnern, Studenten, Geringverdienern sowie Kindern mit Kapitalerträgen der Fall. Alle anderen Sparen müssen mit Einführung der neuen Steuer umdenken. "Die neue Steuer stellt einen völligen Systemwechsel im Vergleich zum bisherigen Recht dar", betont der Steuerzahlerbund. Denn auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wird ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Die Steuer wird direkt von der Bank oder dem Kapitalanlageinstitut einbehalten.
Liegt dem Geldinstitut aber eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vor, ist der Steuerzahler von der Abgeltungsteuer befreit. Die Bank zahle die Kapitalerträge dann direkt steuerfrei aus. Das gelte sogar dann, wenn der Sparer-Freibetrag überschritten worden sei. "Erzielt der Steuerzahler abgesehen von den Kapitalerträgen keine weiteren Einkünfte, können trotz Einführung der Abgeltungsteuer 8 501 Euro im Jahr an Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinnen steuerfrei eingenommen werden."
Quelle: Handelsblatt
Geschrieben von: Ralph Wegner
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Datum
- Geschrieben am: 09. August 2008
Uhrzeit: 13:01





