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Private Rentenversicherung als passende Altersvorsorge

 

Die private Rentenversicherung ist die dritte und wohl wichtigste Säule der privaten Altersvorsorge. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer aufgeschobener Rente (nicht die Warentest Riester Rente gemeint) und sofortiger Rente. So gilt wie bei jeder Privatrente auch hier das freie Kapitalwahlrecht: entweder wird der gesamte angesammelte Betrag sofort oder als monatliche Rente ausgezahlt. Dabei entspricht die private Rentenversicherung eher einem Sparvertrag als einer Versicherung(Hier wäre z.B. die  beste Riester Rente oder für Selbstständige eine Rürup Rente interessanter). Entsprechend können die Hinterbliebenen als Nutznießer der Auszahlungen berücksichtigt werden, müssen es aber nicht, das ist eine Frage des jeweiligen Tarifs.

 

Ohne den Schutz für Hinterbliebene entfällt der übliche Gesundheitscheck. Dann wird die Basisrente lediglich an den Versicherungsnehmer direkt ausgezahlt, mit seinem Ableben verlischt der Anspruch auf die Rente. So ist die private Rentenversicherung(nicht mit der privaten Krankenversicherung zu verwechseln) praktisch eine Art Wette zwischen dem Versicherten und dem Versicherer: genießt der Versicherte ein langes, gesundes Leben als Rentner, so kann er deutlich höhere Auszahlungen erzielen gemessen an dem Kapital, das er eingezahlt hat. Bei einem Banksparplan mit Kapitalverzehr dagegen hätte er nur den angesparten Betrag einmalig ausbezahlt bekommen, die Zahlung seiner monatlichen Rente würde nach Erreichen dieser Grenze sofort eingestellt.

Geschrieben von: Bauficheck24


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