Lexikon

Investmentfonds

Sondervermögen, die sich je nach Fondstyp aus Wertpapieren oder Immobilien zusammensetzen und von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) für die Anleger verwaltet werden. Die Anleger erwerben durch den Kauf von Investmentzertifikaten einen Miteigentumsanteil am Sondervermögen des Fonds. Die Aufsicht über die Investmentfonds übt in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nach den Regelungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) aus.

vorheriger Eintrag nächster Eintrag
Investment Grade Zum Index Investmentgesetz

Powered by GOYAX


Powered by GOYAX