Lexikon

thesaurierend

Investmentfonds, bei denen die erzielten Erträge nicht ausgeschüttet, sondern zum sofortigen Erwerb weiterer Fondsanteile verwendet werden. Die jeweils zum Kauf neuer Anteile genutzten Erträge müssen allerdings im Jahr ihres Zuflusses in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der Anleger erhält hierzu eine Steuerbescheinigung über deren Höhe.

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