Lexikon
Sondervermögen
Vermögen eines Investmentfonds, das je nach Art des Fonds vor allem aus Wertpapieren oder Immobilien besteht. Eine Investmentgesellschaft kann mehrere Sondervermögen unterhalten. Aus Gründen der Anlagesicherheit ist das Sondervermögen strikt getrennt vom Gesellschaftsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft zu halten. Es haftet somit auch nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Verwahrung des Sondervermögens erfolgt bei einer Depotbank, die darüber wacht, daß das Vermögen nicht für eigene Zwecke der Gesellschaft mißbraucht wird.
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