Lexikon

Anlagegrenzen

Ein Investmentfonds darf, so sieht es das Investmentgesetz (InvG) vor, in Wertpapiere eines Emittenten/Austellers nicht mehr als 5 % seines Vermögens investieren. Ausnahmsweise sind 10 % gestattet. Ziel dieser Vorschrift ist es, dem Grundsatz der Risikodiversifikation Rechnung zu tragen. Darüber hinaus finden sich weitere Bestimmungen zu Anlagegrenzen im InvG, speziell auch auf die unterschiedlichen Arten von Sondervermögen (Fondsarten) abgestimmt.
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