Lexikon
Börsenprospekt
Vor Emission eines Wertpapiers ist ein Börsenprospekt mit allen gesetzlich vorgeschriebenen und notwendigen Informationen wie Nennbetrag, Verwendungszweck, Angaben über den Emittenten sowie die Emissionsbedingungen zu veröffentlichen. Die Publikation ist Voraussetzung für die Zulassung des Finanzproduktes. Ausgenommen werden von dieser Publikationspflicht zukünftig kleinere und mittlere Unternehmen (KMU’s) bei Angeboten von Wertpapieren in Höhe von weniger als 2,5 Millionen Euro pro Jahr (Beschluss der Europäischen Finanzminister vom 5. November 2002). Sollte trotzdem eine Publikation erforderlich sein, kann das betreffende Unternehmen auf den Geschäftsabschluss verweisen bzw. der Inhalt des zu veröffentlichenden Papiers darf den Möglichkeiten eines kleineren Emittenten angepasst werden. Zudem dürfen Börsenprospekte künftig beim Angebot von Wertpapieren oder ihrer Zulassung zum Handel in mehreren Mitgliedsstaaten verwendet werden. Auch bei Fonds, die mit Ausnahme von Exchange Traded Funds (ETF) nicht an der Börse gehandelt werden, besteht für die Fondsgesellschaft die Verpflichtung einer Prospektveröffentlichung in deutscher Sprache. Die Angaben müssen dem Anleger einen weit reichenden Einblick in Anlageausrichtung, Kostenstruktur und Risikopotenzial vermitteln.
| vorheriger Eintrag | nächster Eintrag | |
| ‹ BVI Methode | Zum Index | Commodities › |





