Lexikon
BaFin
Zentrale Allfinanzaufsichtsbehörde über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Sie wurde am 1. Mai 2002 gegründet durch die Verschmelzung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen mit den Bundesaufsichtsämtern für das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel. Die BaFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen mit Dienstsitz in Bonn und Frankfurt. Die rund 1.600 Mitarbeiter beaufsichtigen etwa 2.100 Kreditinstitute, 700 Finanzdienstleistungsinstitute, 630 Versicherungsunternehmen, 25 Pensionsfonds sowie 6000 Fonds und 80 Kapitalanlagegesellschaften (Stand Sept. 2006). Die BaFin sorgt dafür, dass Kreditinstitute, Versicherer und Finanzdienstleister jederzeit zahlungsfähig sind – Solvenzaufsicht – und dass an den Märkten faire und transparente Verhältnisse herrschen – Marktaufsicht. Zudem übernimmt sie wesentliche Aufgaben des Kundenschutzes, vertritt die deutschen Interessen in EU- und anderen internationalen Gremien und verantwortet die Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland.
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