Lexikon
Freistellungsauftrag
Um den Sparerfreibetrag nicht erst zeitverzögert über die Einkommensteuererklärung geltend zu machen, können Anleger ihrer Investmentgesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Die steuerpflichtigen Teile der Ausschüttungen von Fonds werden dann bis zur Höhe des Freistellungsauftrags (maximal 801 EUR pro Anleger bei Einzelveranlagung, wobei hier 51 EUR Werbungskostenpauschale bereits eingerechnet sind; bei Zusammenveranlagten maximal 1602 EUR, wobei hier 102 EUR Werbungskostenpauschale bereits eingerechnet sind) ausbezahlt bzw. bei thesaurierenden Fonds die Zinsabschlagsteuer den Anlegern erstattet. Bei Eigenverwahrung der Fondsanteile kann die einbehaltene Zinsabschlagsteuer nur über die Einkommensteuererklärung zurück geholt werden.
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