Lexikon
Investmentgesetz
Das seit 01.01.2004 gültige Investmentmodernisierunggesetz ist die gesetzliche Grundlage für Investmentfonds in Deutschland. Es besteht aus dem Investmentgesetz (InvG) und dem Investmentsteuergesetz (InvStG). Das Investmentmodernisierungsgesetz fasst das frühere Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KaGG) und das AuslandInvestment-Gesetz (AuslInvestmG) zusammen. Hauptziele sind der Anlegerschutz und die Stärkung des Finanzstandortes Deutschland. Das Investmentgesetz regelt beispielsweise die Rechtsform der Investmentgesellschaften als Kreditinstitute, die Anlagebestimmungen und –grenzen, die Einschaltung der Depotbank und deren Aufgaben, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Prüfungs- und Publizitätsvorschriften u.v.a.m. Zudem wurde mit dem so genannten "Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken" erstmals eine Hedgefondsregulierung in Deutschland vorgenommen. Mit Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes wurden insbesondere ausländische und inländische Fonds entsprechend der im Investmentgesetz erfolgten Anpassung an die EU-Rechtssprechung steuerlich gleichgestellt.
| vorheriger Eintrag | nächster Eintrag | |
| ‹ Investmentfonds | Zum Index | ISIN › |





