Lexikon
Verkaufsprospekt
Eine Kapitalanlagegesellschaft hat für die von ihr verwalteten Sondervermögen einen vereinfachten und einen ausführlichen Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen zu veröffentlichen. Sowohl der ausführliche als auch der vereinfachte Verkaufsprospekt müssen die Angaben enthalten, die erforderlich sind, damit sich die Anleger über die ihnen angebotene Anlage und insbesondere über die damit verbundenen Risiken ein begründetes Urteil bilden können. Der ausführliche Verkaufsprospekt muss neben einer eindeutigen und leicht verständlichen Erläuterung des Risikoprofils des Sondervermögens mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Auflagedatum des Sondervermögens, Angabe der Stellen, bei denen Jahresberichte und Halbjahresberichte erhältlich sind, Kurzangaben über die für den Anleger bedeutsamen Steuervorschriften, Geschäftsjahresende, Name des Abschlussprüfers, Beschreibung der Anlageziele u.v.m. Für Immobilien-Sondervermögen und Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Dach-Hedgefonds) darf kein vereinfachter Verkaufsprospekt erstellt werden.
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