Lexikon

VL

Vermögenswirksame Leistungen (VL) dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber und vom Staat gefördert. Eine Möglichkeit besteht in der Anlage von maximal 400,- EUR jährlich in einen Investmentfonds, der vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 18% (= max. 72 EUR) gefördert wird. Voraussetzung ist, dass der Aktienanteil des Fonds mindestens 60% beträgt. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer einen Bausparvertrag mit einer jährlichen Sparprämie in Höhe von 470,- EUR abschließen, der vom Staat mit 9% jährlich gefördert wird. Die staatliche Förderung ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Die Grenze liegt bei 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 EUR für Verheiratete (gemeinsam veranlagt). Die Mindestdauer eines VL-Vertrages beträgt 6 bzw. 7 Jahre, abhängig von der Form der Anlage.
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